Mietbedingungen

„An en Bie“

Artikel 1. Allgemein
a. Den Vermieter kann nicht für einige Störung, Änderung oder Verhinderung des Aufenthalts des Mieters verantwortlich gemacht worden, wenn dies infolge unvorhergesehener oder unüberwindlicher Umstände, ohne seinen Willen geschehen ist. Vermieter kann nicht für Beschwerlichkeiten, die von der Arbeit von Dritten, wie Gemeinde oder Provinz, u.s.w.  bereitet werden, verantwortlich gemacht worden.

b. Die Zur-Verfügung-Stellung der Ferienwohnung an den Mieter geschieht vermittels der, im Kontrakt, erwähnten Vereinbarung für die Schlüssel  (sehe Vorderseite).

c. Mieter, die nicht zum Zeitpunkt des Kontraktes arrivieren können, sind verpflichtet, den Vermieter hiervon zu benachrichtigen.

d. Eventuelle Klagen in bezug auf die Ferienwohnung, sollen sofort beim Anfang des Miettermins mit dem Vermieter aufgenommen worden,  dem Vermieter so die Gelegenheit zu bieten, das eine und das andere,  so möglich sofort zu klären.

e. Vermieter ist nicht für die Folgen Diebstahls, Unfälle oder Beschädigung der Besitztümer des Mieters haftbar, das eine und andere unter dem Vorbehalt im Falle Schuld seiner Seite. An dieser Stelle kann man den Vermieter jedoch niemals zur Vergütung mehrere Kosten oder Schäden halten, als wofür eine normale Haftpflichtversicherung unter diesen Umständen,  Deckung bieten sollte.

f. Die Ferienwohnung sollte sauber und ordentlich angetroffen werden. Wenn das nicht der Fall ist, dann sollte man dies sofort dem Vermieter melden, so dass dieser das eine und andere reparieren kann.

g. Bei Abfahrt muss der Mieter die Ferienwohnung spätestens am 11.00 Uhr vormittags sauber und ordentlich verlassen.

h. Wenn die Ferienwohnung während der Mietperiode übermäßig verschmutzt worden ist, dann können zusätzliche Reinigungskosten berechnet werden.

Artikel 2. Reservierung und Zahlung Mietpreis
a. Eine Reservierung ist im Moment, worin der Mieter eine Reservierungsbestätigung des Vermieters empfangen hat, gültig.

b. 50% des Mietbetrags werden innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Vermieters überwiesen worden, die übrigen 50% werden mindestens 3 Wochen vor Ankunft bezahlt worden. Oder wie die es in der Vereinbarung steht.

c. Wenn eine Reservierung innerhalb von 1-4 Wochen vor dem Tag der Ankunft stattfindet, sollte man direkt den ganzen Fakturenbetrag bezahlen.

d. Eine nicht fristgemäß Bezahlung kann Stornierung zur Folge haben.

e. Eventuelle Kosten für Geldeinzahlungen sind auf Rechnung des Mieters.

f. Die Bezahlung der Anzahlung bedeutet, dass der Mieter Kenntnis genommen hat, und einverstanden mit den hier erwähnten Mietbedingungen ist.

Artikel 3. Stornierung von dem Mieter
a. Jede Stornierung muss man schriftlich oder über Email an den Vermieter melden.

b. Vermieter stellt die nächsten Beträge in Rechnung, abhängig des Datums der Stornierung des Mieters.

- Stornierung länger als 200 Tagen vor Anfang der Mietperiode:  75,00 Euros.

- Stornierung zwischen dem 200sten und 60sten Tag vor Anfang der Mietperiode: 25% des Gesamtreisebetrags. (mindestens € 100,00).

- Stornierung zwischen dem 59sten und dem 30sten Tag vor Anfang der Mietperiode: 50% des Gesamtreisebetrags.

-Stornierung weniger als 29 Tage vor Anfang der Mietperiode: 100% des Gesamtreisbetrags.

Artikel 3. Stornierung von dem Mieter (Fortsetzung)
c. Wenn wir die Wohning in diese Zeitraum noch (teilweise) vermieten, können wir Ihnen zumindest diesen Betrag zurückgeben

d. Wir raten Ihnen dringlich, eine Stornierungsversicherung bei Ihrer Bank oder Ihrer Versicherung abzuschließen. Wir können Ihnen keine Stornierungsversicherung anbieten. Achten Sie darauf, wie mit der Corona-Pandemie umgegangen wird.

Artikel 4. Stornierung von dem Vermieter
a. Wenn durch unvorhergesehene Umstände, der Vermieter einen Mietvertrag stornieren muss, wird den Mieter da sofort über benachrichtigt, und die Rückzahlung der Anzahlungen wird dann erfolgen.

Artikel 5. Rechte und Verpflichtungen des Mieters
a. Eine Gruppe von Personen, jünger als 23 Jahre ist nicht erlaubt.

b. Der Aufenthalt in der Ferienwohnung geschieh vollständig für Ihres eigene Risiko.

c. Mieter darf in der Ferienwohnung, nicht mehr Personen übernachten lassen, als im Mietvertrag vereinbart ist, wäre denn, dass er schriftliche Zustimmung des Vermieters hat. Bei Überschreitung ohne Zustimmung der genannten Zahl der Personen, wird die Vereinbarung als aufgelöst betrachtet, ohne einiges Recht auf Kompensation.

d. Mieter wird die Ferienwohnung, wie einen guten Familienvater gebrauchen, und ordentlich bewohnen, außerdem verpflichtet er sich, alle Schaden, die durch sein Zutun oder sonstwie entstanden, sofort zu vergüten.

e. Die Ersatzpflicht ist auch bei vermisstem Hausinventar und für andere, zur Ferienwohnung, gehörenden Gegenstände gültig.

f. Der Mieter trägt auch für seine Gäste und Familien Verantwortung, diese müssen sich auch an die Hausordnung halten. Die Beweispflicht ist für den Mieter.

g. Mieter erklärt, im Besitz einer Haftpflichtversicherung zu sein.

h. Mieter wird die Ferienwohnung ausschließlich als Ferienwohnung gebrauchen.

i. Mieter darf die Ferienwohnung nicht an Dritten vermieten, oder als Leihgabe zur Verfügung stellen.

j. Es ist verboten in der Ferienwohnung andere Geräte für Koch- oder Wäschezwecke zu gebrauchen, als die Geräte, die vom Vermieter befestigt oder aufgestellt sind.

k. Mieter sollte, es wäre denn, dass anders vereinbart ist, seine eigene (Leinen) Wäsche mitbringen.

Artikel 6. Klagen und Konflikte
a. Keine einzige Klage wird behandelt, wenn diese nicht innerhalb von 48 Stunden, nach dem im Besitz nehmen der Ferienwohnung gemeldet worden ist, und von einem eingeschriebenen Brief gefolgt worden ist.

b. In den Themen, worin diese Bedingungen nicht versehen sind, entscheidet der Vermieter.

c. Alle Konflikte, die zwischen den Parteien entstehen könnten, und nicht anders als gerichtlich verfügt worden können, werden von einem dazu zuständigen Richter, der Sitz in Middelburg hat, beigelegt worden.

Artikel 7. Lösung
a. Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag als gelöst zu betrachten, ohne dass  In-Verzug-Setzung oder Vermittlung des Richters notwendig ist:
- wenn beim Anfang der Mietperiode, den ganzen Mietbetrag nicht bezahlt ist;
- wenn der Mieter die Ferienwohnung vorzeitig verlässt;
- wenn der Mieter verseht, in die Ferienwohnung am Tag, worauf der Mietperiode anfängt vor 20.00 Uhr einzuziehen, ohne   
   schriftliche, telefonische, oder digitale Berichterstattung, dass er das Gemietete später, während der Mietperiode einziehen   
   werde.
- wenn Mieter den Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht nachkommt.
- das Verlassen der Ferienwohnung macht alle Rechte auf Kompensation oder Vergütung rückgängig.

b. Der Vermieter hat das Recht, die Mieter sofort aus der Ferienwohnung zu verweisen, oder verweisen zu lassen, wenn Eigentümer kaputtgemacht oder missbraucht sind, auch im Fall von Klagen der Umwohner.

Artikel 8. Rauchen
a. Es ist nicht erlaubt, in der Ferienwohnung zu rauchen.